FG Bremen: Gewerbesteuerlicher Gewinn bei doppelstöckiger Personengesellschaft
Wird bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft ein Mitunternehmeranteil der Obergesellschaft veräußert, gehört zum Gewerbeertrag der Obergesellschaft auch der Veräußerungsgewinn soweit er aus stillen Reserven der Untergesellschaft resultiert. So entschied das FG Bremen.
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