FG des Saarlandes: Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht
Das FG des Saarlandes stellte klar, dass keine Umsatzbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb einer privaten, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Kampfsportschule infrage kommt.
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