FG Düsseldorf: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung und Grundstücksunternehmen
Das FG Münster hat entschieden, dass die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen können.
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