FG Düsseldorf: Finanzamt darf Teilnahme eines städtischen Bediensteten zur Betriebsprüfung anordnen
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf.
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