FG Düsseldorf: Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Bondstripping
Wenn mittels eines sog. Bondstrippings der Unterschied zwischen dem Abgeltungsteuersatz und dem individuellen Einkommensteuertarif genutzt werden sollte, um Steuervorteile zu erlangen, kann ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen. Das entschied das FG Düsseldorf.
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