FG Düsseldorf: Honorarzahlungen an Pflegeeltern
Das FG Düsseldorf verneinte die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG für Honorarzahlungen, wenn Pflegeeltern ihr Honorar von einem kommerziellen privaten Träger der freien Jugendhilfe aufgrund einer separaten Honorarvereinbarung erhalten.
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