FG Düsseldorf: Kein weiterer Anspruch auf AfA in Folgejahren nach erfolgtem Sofortabzug
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass kein weiterer Anspruch auf AfA in Folgejahren nach erfolgtem (unzutreffenden) Sofortabzug als Anschaffungskosten besteht.
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