FG Düsseldorf: Keine Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens sog. Zwischenveranlagungen aufzuheben sind und eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der sog. Mindestbesteuerung zu erfolgen hat.
Powered by Börsen-Handelssysteme