FG Düsseldorf: Leerkäufer von Dividendenpapieren im Rahmen eines cum/ex-Geschäfts
Das FG Düsseldorf hat zur Frage Stellung genommen, ob dem Leerkäufer von im Rahmen von cum/ex-Geschäften im Jahr 1990 gehandelten Dividendenpapieren ein Anspruch auf Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer zusteht.
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