FG Düsseldorf: Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen bei Arbeitgeberzuschüssen
Das FG Düsseldorf musste entscheiden, ob die Änderung eines Steuerbescheides wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen bei Arbeitgeberzuschüssen zu Beiträgen an ein berufsständisches Versorgungswerk zulässig erfolgte.
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