FG Düsseldorf: Personenbezogener Daten bei Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen
Das FG Düsseldorf hat zur Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen entschieden und klargestellt, dass die Zollverwaltung die persönliche Steueridentifikationsnummer sowie das für die persönliche Besteuerung zuständige Finanzamt der Leiterin bzw. des Leiters der Zollabteilung bei dem betroffenen Unternehmen abfragen darf
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