FG Düsseldorf: Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden können.
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