FG Düsseldorf: Vom Reiseveranstalter eingeräumter Rabatt ist kein Arbeitslohn
Das FG Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass es sich bei einem Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, um keinen lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn handelt.
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