FG Hamburg: Anwendung des Erbschaftssteuergesetzes 2009
Das FG Hamburg hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt hat, für das aber eine Frist für die Fortgeltung und Neuregelung angeordnet wurde, auf "Altfälle" weiterhin anzuwenden ist.
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