FG Hamburg: Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.
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