FG Köln: Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins unterliegt nicht der Umsatzsteuer
Das FG Köln hat entschieden, dass die Vergütung, die ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit erhält, nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Powered by Börsen-Handelssysteme