FG Köln: Fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt
Das FG Köln hat entschieden, dass der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist selbst dann fristwahrend ist, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgt.
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