FG Köln: Rabatte beim Pkw-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Das FG Köln hat entschieden, dass Rabatte, die ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens ebenso wie eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm) gewährt, nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind.
Powered by Versicherungsvergleich