FG Köln: Rechnungszinsfuß von 6 % für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG einzuholen.
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