FG Köln: Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen bei PV-Anlagen
Das FG Köln hat entschieden, dass das Finanzamt Investitionsabzugsbeträge für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen rückgängig machen darf.
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