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FG Köln: Über das beSt Einspruch eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig

Nach § 357 Abs. 1 AO ist ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzulegen. Für die elektronische Einspruchseinlegung setzt § 87a Abs. 1 Satz 1 AO voraus, dass die Finanzbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat.











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