FG Köln: Von Blockheizkraftwek erzeugter und selbst verbrauchter Strom
Das FG Köln hat entschieden, dass bei in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber keine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt.
Powered by Steuernachrichten