FG Köln: Von Kraft-Wärmekopplungsanlage erzeugter und selbst verbrauchter Strom
Das FG Köln hat entschieden, dass bei in einer Kraft-Wärmekopplungsanlage erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber keine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt.
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