FG Kommentierung: Abfärbewirkung bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung
Die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG greift ein, wenn der Anteil der gewerblichen Umsätze 2-3 % der Gesamtumsätze beträgt. Dies gilt auch dann, wenn die gewerblichen Einkünfte den gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 EUR nicht überschreiten.
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