FG Kommentierung: Abgrenzung zwischen Vorerbschaft und Nießbrauchsvermächtnis
Bei einer unklaren letztwilligen Verfügung ist im Wege der Auslegung zu klären, ob der Begünstigte als Vorerbe oder als Nießbrauchsvermächtnisnehmer eingesetzt wurde.
Powered by Steuernachrichten