FG Kommentierung: Abschreibung für eine Produktionshalle
Eine zu einem Betriebsvermögen gehörende Produktionshalle, bei der das Dach auf den Außenwänden liegt, in der Mitte zusätzlich tragende Stahlstützen aufgestellt sind und deren Gebäudehülle vollständig gedämmt ist, ist nicht als Leichtbauweise im Sinne der amtlichen AfA-Tabelle anzusehen und daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (bzw. nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bei kürzerer Nutzungsdauer) abzuschreiben.
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