Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. Eine Abzinsung für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt.
Muss ein Erbe noch die Steuerangelegenheiten des Erblassers abwickeln, entstehen ihm hierfür häufig Steuerberatungskosten. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben nun erklärt, wann sich diese…
Im Zusammenhang mit der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Gegenständen vereinbarte langfristige Kaufpreisraten sind in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen, entschied das FG…
Die Qualifizierung offener Steuerforderungen als bevorrechtigte Masseforderungen (sog. Fiskus-Privileg) bedarf einer eindeutigen gesetzlichen Regelung und lässt sich nicht über die…
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