FG Kommentierung: Anfechtung von Null-Bescheiden
Wird in einem Körperschaftsteuerbescheid ein Verlust zu niedrig ausgewiesen, weil das Finanzamt bestimmte Betriebsausgaben nicht anerkennt, muss der Steuerpflichtige den über Null lautenden Körperschaftsteuerbescheid und nicht den Verlustfeststellungsbescheid mit Einspruch und ggf. Klage anfechten.
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