FG Kommentierung: Anforderungen an den Inlandsbezug einer Spende
§ 10b Abs. 1 Satz 6 EStG (sog. Inlandsbezug) ist verfassungs- und europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit, dass die Tätigkeit des ausländischen Empfängers der Zuwendung zur Ansehenssteigerung Deutschlands beitragen kann, nicht ausgeschlossen ist.
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