FG Kommentierung: Anforderungen an die Satzung zum steuerbegünstigten Zweck
Das Hessische FG hat entscheiden, dass in der Satzung die Art der Steuerbegünstigung – also "gemeinnützig", "mildtätig" oder "kirchlich" – ausdrücklich im Wortlaut der Satzung festgelegt werden muss.
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