FG Kommentierung: Anrechnung von Elterngeld auf den Höchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG
Bei der Ermittlung des nach § 33a Abs. 1 EStG abzugsfähigen Betrages sind bezogene Elterngeld-Zahlungen als Bezüge ohne Kürzung um einen Sockelbetrag von monatlich 300 EUR anzusetzen.
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