FG Kommentierung: Anrechung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge auf inländische Gewerbesteuer
Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann nach einem Urteil des Hessischen FG auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden, sofern das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen deren Anrechnung auf inländische Steuern vom Einkommen vorsieht.
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