FG Kommentierung: Anspruch auf Akteneinsicht aufgrund DSGVO
Ein Akteneinsichtsrecht ist nicht ausdrücklich in der DSGVO geregelt. Es besteht aber ein Auskunftsanspruch über sämtliche verarbeitete personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor Inkrafttreten der DSGVO.
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