FG Kommentierung: Anteiliger Vorsteuerabzug aus der Leistung des Insolvenzverwalters
Unternehmerisch tätig ist auch noch der sein Unternehmen abwickelnde Insolvenzschuldner. Da die Leistung des Insolvenzverwalters dem betrieblichen und dem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen ist, ist der Vorsteuerabzug nach dem Verhältnis der unternehmerischen Verbindlichkeiten zu den Gesamtverbindlichkeiten des Steuerpflichtigen aufzuteilen.
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