FG Kommentierung: Arbeitszimmerkosten bei Miteigentum an teilweise betrieblich genutztem Grundstück
Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann die auf ein von ihm allein genutztes Arbeitszimmer in einem im Miteigentum beider Partner stehenden Gebäude entfallenden anteiligen Schuldzinsen auch dann nur zur Hälfte als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Schuldzinsen aus den gesamtschuldnerisch aufgenommenen Finanzierungsdarlehen allein von ihm getragen wurden.
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