FG Kommentierung: Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung
Besteht nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ein Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung von Vertragsbedingungen, kann man die Aufhebung der Grunderwerbsteuer nur durch Ausübung des Rücktrittsrechts, nicht aber durch Ersteigerung durch den vorherigen Verkäufer (im Rahmen der Zwangsversteigerung) erreichen.
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