FG Kommentierung: Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen wegen Coronavirus
Wegen der Selbstbindung der Verwaltung durch das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 ist das Ermessen des Finanzamts nach Auffassung des FG Düsseldorf auf das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020 reduziert und schließt die Aufhebung bereits erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen ein.
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