FG Kommentierung: Auflösung einer § 6b-Rücklage erfolgt bei der übertragenden Kapitalgesellschaft
Muss eine nach § 6b Abs. 3 EStG gebildete Rücklage wegen Ablauf der Investitionsfrist aufgelöst werden, ist – bei einer zeitgleichen Verschmelzung – die daraus resultierende Gewinnerhöhung noch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft zu erfassen.
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