FG Kommentierung: Aufrechnung gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen
Für die Aufrechnung mit oder gegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gelten nach § 226 Abs. 1 AO grundsätzlich die Vorschriften des BGB. Allerdings ist die Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat.
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