FG Kommentierung: Aufstocken des Investitionsabzugsbetrags in einem späteren Jahr
Nimmt der Steuerpflichtige den zulässigen Investitionsabzugsbetrag im 1. Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch, ist er nicht gehindert, in einem späteren Jahr weitere Teilbeträge bis zur zulässigen Obergrenze geltend zu machen. So das Niedersächsische FG.
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