FG Kommentierung: Auftritt eines ehemaligen Steuerberaters unter ausländischer Berufsbezeichnung
Ein früherer Steuerberater kann den Widerruf seiner Bestellung nicht dadurch unterlaufen, dass er fortan unter seinen ausländischen Berufsbezeichnungen "Belastingadviseur" und "Belastingconsulent" auftritt.
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