FG Kommentierung: Aufwendungen für nicht im Eigentum des Nutzenden stehendes Gebäude
Das objektive Nettoprinzip gebietet den Abzug der vom Steuerpflichtigen zur Einkunftserzielung getätigten Aufwendungen auch dann, wenn diese auf Wirtschaftsgüter erbracht werden, die in fremdem Eigentum stehen, aber vom Steuerpflichtigen genutzt werden.
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