FG Kommentierung: Aufwendungen für Zubereitung des Mittagessens in einem Wohnstift sind haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Zubereitung und das Servieren von Speisen in einem Wohnstift zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie erfolgen auch dann im Haushalt des Bewohners, wenn die Speisen im Speisesaal des Wohnstifts serviert werden und das Mittagessen in der hauseigenen Küche zubereitet wird.
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