Ein Einspruch gegen einen Sammelbescheid, der Umsatzsteuer und Zinsen umfasst, beinhaltet nicht zwingend auch einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung.
Auch wenn neben SolZ auch ESt und KiSt genannt sind, betrifft der Einspruch lediglich SolZ, wenn die Einspruchsbegründung ausschließlich auf Rechtsfragen des SolZ eingeht.
Der BFH hat klargestellt, dass der geänderte OECD-Musterkommentar für die Auslegung vorher abgeschlossener DBA keine Bedeutung hat. Außerdem geht es darum, ob ein Lichtdesigner als werkschaffender…
Das Bayerische Landesamt für Steuern widmet sich mit Verfügung vom 26.1.2016 den verfahrensrechtlichen Details zum Zwangsruhen eines Einspruchsverfahrens. Einspruchsführer können sich anhand der…
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