FG Kommentierung: Auswirkung nachträglicher Kaufpreisherabsetzung bei der Grunderwerbsteuer
Wird die in einem Kaufvertrag vereinbarte Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks nachträglich herabgesetzt, liegt kein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vor. Eine Bescheidkorrektur ist allein unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG möglich.
Powered by Suchmaschinenoptimierung