FG Kommentierung: Beginn der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer
Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO greift nur, wenn der Steuerpflichtige selbst zur Erstattung einer Anzeige und/oder Abgabe einer Steueranmeldung oder -erklärung verpflichtet ist.
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