FG Kommentierung: Behindertengerechter Umbau einer Dusche als außergewöhnliche Belastung
Eine schwerwiegende Behinderung begründet eine tatsächliche Zwangslage, die eine behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfelds unausweichlich macht, sodass die Kosten für einen behinderungsbedingten Umbau der Wohnung als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG zu berücksichtigen sind.
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