FG Kommentierung: Berechnung des Zinszeitraums beim Erlass von Nachzahlungszinsen
Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Nachzahlung bereits vor Wirksamkeit der Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht wurden und das Finanzamt diese angenommen und behalten hat.
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