FG Kommentierung: Berichtigung von ESt-Bescheiden bei Falscheintragung des Steuerpflichtigen
Eine programmgesteuert unterbliebene Kürzung des in der Steuererklärung nicht an der zutreffenden Stelle eingetragenen Verpflegungsmehraufwands um die richtig erklärten steuerfreien Verpflegungszuschüsse des Arbeitgebers kann nach § 129 AO berichtigt werden.
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