FG Kommentierung: Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts innerhalb des Dreitageszeitraums
Behauptet der Steuerpflichtige, den Verwaltungsakt nicht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen.
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